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Ausfallgebühren

Wird die Teilnahme an einem Seminar abgesagt, fallen Ausfallgebühren an.

Bei Fortbildungen und Ferienseminaren:

  • Bei Absage (gilt bei allen Begründungen) behalten wir 25 % des Teilnehmerbeitrages als Verwaltungs- und Aufwandspauschale ein.
  • Ab zwei Wochen vor Seminarbeginn erheben wir eine Ausfallgebühr von 50 %.
  • Ab drei Tage vor Seminarbeginn behalten wir den gesamten Teilnehmerbeitrag ein.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne.